Universität Oldenburg Wörterbuch der deutschen Lehnwörter in der polnischen Schrift- und Standardsprache BKGE

3.3 Angaben zu den Belegen

Innerhalb eines Inhaltsblockes beziehen sich die aufgeführten Belege stets auf den jeweiligen Inhalt, die jeweilige Bedeutung, unabhängig davon, welche der gegebenenfalls zuvor genannten variierenden Formen im Text des Belegs auftritt[1].

Angaben zum ersten Beleg werden immer gemacht, weitere Belege jedoch nur vermerkt, wenn die Diskussion der Geschichte des jeweiligen Lehnworts im Polnischen ohne diese nicht geführt werden kann. Einige Beispiele seien gegeben. Erstens: in manchen Fällen ist eine relativ große zeitliche Spanne zwischen dem ersten und dem nächsten Beleg gegeben, die mitunter 100 Jahre überschreitet. Zweitens: gelegentlich gibt der früheste Beleg durch den Wortlaut des entsprechenden Zitats keine volle Klarheit über die Bedeutung des besprochenen Wortes. Ein weiterer Beleg mit einem in dieser Hinsicht klareren Zitat wird vermerkt (z.B. lesz I) u.dgl. mehr. In der Regel wird die Entwicklung eines Inhalts im Polnischen durch mehrere Belege in chronologischer Abfolge dokumentiert. Ein letzter Beleg, gekennzeichnet durch die Abkürzung “LBel.”, wird nur dann notiert, wenn davon auszugehen ist, daß ein Lehnwort dieses Inhaltes im heutigen Polnisch nicht mehr gegeben ist, d.h., im letzten Beleg ist ein Hinweis auf den Zeitpunkt des Ausscheidens des Lehnwortes aus dem polnischen Wortschatz zu sehen.

Wird das Wort nach dem “letzten Beleg” z.B. in historisierender Funktion wieder verwendet, werden entsprechende Belege als “archaisierende” ([arch.]) bezeichnet.

Der Vermerk [hapax] bezeichnet den einzigen Beleg für einen Inhalt.

Die Abkürzung “einzQu.” gibt Auskunft darüber, daß ein Inhalt zwar mehr als einmal, aber nur in einer Quelle belegt ist.

Die Angaben zu einem einzelnen Beleg setzen sich wiederum aus fünf kleineren Informationseinheiten zusammen: (A) der Datierung, (B) der Quelle, (C) der Lokalisierung innerhalb der Quelle, (D) dem “Lieferanten” des Belegs und schließlich (E) dem Zitat. Ihre Notierung geschieht in dieser Reihenfolge. Es empfehlen sich zunächst einige Bemerkungen zu (D), dem sog. Lieferanten. Das vorliegende Wörterbuch nutzt in weitem Umfang die Quellenarbeit der bisherigen Lexikographie zum Polnischen aus. (Bekanntlich beläuft sich diese bei den großen historischen Wörterbüchern wie Stp und Spxvi auf etliche sog. Mannjahre.) Somit werden, neben eigenen Exzerpten, Belege aus anderen Wörterbüchern genannt, vornehmlich aus Stp, Spxvi, L und Dor. Nach Datierung und Quelle wird in Kapitälchen das jeweilige Wörterbuch, der “Lieferant”, vermerkt. Fehlt eine solche Abkürzung, so handelt es sich um einen Beleg aus der eigenen Exzerpierung. Die Angabe zu (A), der Datierung, besteht in manchen Fällen aus zwei Zahlen. Z.B. finden wir unter abcug, ‘in Kartenspielen: Anspiel, Zug’:

            (1875) 1953 Krasz.Pam. 186, Dor

worauf sich ein Zitat anschließt. Es handelt sich hier somit um einen Beleg aus dem Wörterbuch von Doroszewski (Dor). Die Quelle Krasz.Pam.[2] wird dort auf der Basis einer Ausgabe aus dem Jahre 1953 zitiert. Diese ist jedoch nicht die Erstausgabe, welche 1875 erschien. Letzteres Datum wird daher in Klammern vorangestellt. Für die Datierung des Lehnworts ist diese Angabe so zu lesen, daß 1875 als Datum des Erstbelegs anzusehen ist, unter dem Vorbehalt, daß die Ausgabe von 1953 die Erstausgabe ohne lexikalische Veränderungen wiedergegeben hat. Für Lehnwörter kann diese Annahme mit großer Wahrscheinlichkeit gemacht werden: Es ist für das 20. Jahrhundert äußerst unwahrscheinlich, daß ein Lehnwort in einer späteren Ausgabe für ein Nicht-Lehnwort in einer früheren “nachgebessert” wird. Der umgekehrte Fall, die Ersetzung eines Lehnworts in einer früheren Ausgabe durch ein Nicht-Lehnwort in einer späteren ist dagegen häufiger anzutreffen. Letzteres tangiert das im vorliegenden Wörterbuch gewählte Datierungsverfahren jedoch nicht.

Fehlt eine derartige geklammerte Datierung, so konnte keine frühere Ausgabe nachgewiesen werden. Die Ermittlung der Erstausgaben der Quellen zu Dor ist im Rahmen der Arbeiten für das vorliegende Wörterbuch durchgeführt worden. Für die Quellen von L steht die Arbeit von Hrabec / Pepłowski (1963) zur Verfügung (s. Quellenverzeichnis). 

Gelegentlich können die Datierungen nur grob sein. Ist beispielsweise nur der Tod des Verfassers einer Quelle anzuführen, so wird der Jahresangabe ein † vorangestellt, z.B. (†1916), das Todesjahr von Sienkiewicz. Weiterhin sind möglich: “nach ...”, “vor ...”, “ca. ...”, “... – ...” etc. Ungefähre Datierungen können auch in Klammern auftreten, z.B. unter fala I, ‘Oberfläche des Wassers, ...’

            (†1849) 1949 Słow.Poem.I 359, Dor

Dor zitiert hier Słowacki, der 1849 starb, nach einer Ausgabe des Jahres 1949.

Ein weiteres Problem besteht darin, daß – häufig bei älteren Texten – das Entstehungsdatum des zitierten Werks nur geschätzt werden kann. In solchen Fällen vermerken die exzerpierten Wörterbücher ihrerseits nur ungefähre Datierungen, die für die chronologische Anordnung der Belege expliziert werden müssen. Es handelt sich hier nur um die “interne” Zuweisung eines Datums in der Wörterbuchstruktur. Dieses hat Auswirkungen auf die Anordnung von Belegen und Inhalten sowie auf die Angabe des Erstbelegjahres in der Lemmazeile (vgl. Abschnitt 1.), wird sonst aber nicht explizit gemacht. Für die chronologische Zuordnung ungefährer Datierungen gelten exemplarisch die folgenden Zahlen:


Anfang des 15. Jahrhunderts 1420
1. Hälfte des 15. Jahrhunderts 1425
Mitte des 15. Jahrhunderts 1450
15. Jahrhundert 1450
2. Hälfte des 15. Jahrhunderts 1475
Ende des 15. Jahrhunderts 1480
15.-16. Jahrhundert 1500


Bei Datierungen eines Zeitraums durch zwei Jahreszahlen wird das arithmetische Mittel verwendet (z.B. 1813-1829 wird zu 1821 gemittelt). Bei Datierungen, die nicht auf Quellenbelegen, sondern auf Buchungen beruhen, werden die Erscheinungsdaten der jeweiligen zeitgenössischen Wörterbücher zugrunde gelegt. Bei mehrbändigen Wörterbüchern wird – wenn nicht das Erscheinungsjahr des betreffenden Bandes – das arithmetische Mittel aus den Erscheinungsjahren des ersten und des letzten Bandes angenommen. So ergeben sich die folgenden Datierungen:

Mącz – 1564, Cn – 1643, Tr – 1764, L – 1810, Swil – 1861, Sw – 1913, Lsp – 1937, Dor – 1963

Die Quellen (B) werden in Abkürzungen vermerkt. Handelt es sich um einen Beleg, der nicht aus der eigenen Exzerpierung stammt, so wird die Abkürzung des “liefernden” Wörterbuches beibehalten[3]. Daraus folgt, daß ein und dasselbe Werk unter gewissen Umständen im vorliegenden Wörterbuch von zwei Kürzeln repräsentiert wird. In Dor wird Adam Mickiewicz’ Pan Tadeusz mit Mick.Tad. abgekürzt, im Sjam dagegen mit PT. Dieses wird – wie gesagt – in den Belegangaben beibehalten, z.B.:

            (1834) 1949-1955 Mick.Tad. 174, Dor

            1834 PT VI 536-7, Sjam

Quellenkürzel werden, sofern sie nicht aus “Standardlieferanten” (wie z.B. L, Sw oder Dor, vgl. Abschnitt 3.4) übernommen sind, im bibliographischen Quellenverzeichnis expliziert.

Das obige Beispiel illustriert weiterhin, daß ebenso die Art der Lokalisierung (C) des Belegs in der Quelle übernommen wird. In Dor wird beispielsweise für Pan Tadeusz auf Seiten verwiesen. Im Sjam dagegen auf Kapitel und Verse.

Wenn in der Angabe einer Fundstelle ein Lieferant genannt wird, eine Quellenangabe jedoch fehlt, handelt es sich um ein bibliographisches Beispiel, mit dem die Autoren des zitierten Wörterbuchs den Verwendungskontext des Wortes veranschaulichen (oft bei Sw, Lsp).

Zitate (E) folgen anschließend in Kursiva. Auf sie wird verzichtet, wenn sie für die Beschreibung des gegebenen Lehnwortes kein Mehr an Information bieten. Weiterhin sei darauf verwiesen, daß im Falle des Fehlens genauerer Informationen auch auf Belege zurückgegriffen werden muß, welche vom Sw genannt werden. Allerdings informiert dieses Wörterbuch nur darüber, daß ein bestimmtes Wort bei einem bestimmten Autor anzutreffen ist, ohne Werk und Zitat zu nennen. In aller Regel kann hier nur das Todesjahr des Autors als Datierung angeboten werden, es sei denn, seine Schaffensperiode läßt sich exakter eingrenzen. Ist ein Autor erst nach Erscheinen des Wörterbuches gestorben, so müssen wir uns mit dem Erscheinungsjahr des betreffenden Wörterbuchbelegs behelfen. Eine Datierung kann z.B. lauten: “vor 1900” (1900 ist das Erscheinungsjahr des ersten Bandes des Sw).



[1] Siehe unten zu den Belegangaben für die einzelnen Varianten.

[2] Bibliographische Auflösung siehe Quellenverzeichnis bei Dor.

[3] Aus drucktechnischen Gründen muß dabei jedoch von der Verwendung von Kapitälchen abgesehen werden. In Dor stehen z.B. die Abkürzungen der Verfassernamen in Kapitälchen. Im vorliegenden Wörterbuch sind Kapitälchen bei Belegangaben den Abkürzungen von Wörterbüchern vorbehalten.


Nächste Seite: Buchungen


Stand: 09.09.2010