Universität Oldenburg Wörterbuch der deutschen Lehnwörter in der polnischen Schrift- und Standardsprache BKGE

4. Die Varianten im Detail

Nach den Angaben zu den inhaltlichen Aspekten eines Lehnwortes folgt die Auflistung aller “Oberflächen”, d.h. aller Ausdrucksvarianten (Var), in deren Gestalt das Lehnwort im Laufe seiner Geschichte im polnischen Wortschatz aufgetreten ist. Sollte nur eine gegeben sein, so entfällt dieser Abschnitt natürlich. Nicht berücksichtigt werden die Varianten, die unter allen Umständen als rein orthographische einzustufen sind. Z.B. wird für brotfas ‘Behälter für Brot’ keine Variante brotphas genannt, welche als Schreibweise in einzelnen Belegen zu finden ist, da nach den bisherigen Einsichten der historischen Phonologie das Polnische nie eine phonetisch-phonologische Entsprechung zur graphemischen Varianz f vs. ph hatte. Andererseits wird die graphemische Varianz gegebenenfalls Berücksichtigung im kommentierenden Diskurs[1] finden, wenn Schreibkonventionen Hinweise geben können auf zeitliche oder geographische Aspekte der Übernahme des Lehnwortes.

Die Ausdrucksvarianten werden in alphabetischer Reihenfolge angegeben. Auch für die Varianten werden Belege geliefert, stets der erste Beleg, ggf. die Angabe “einzQu”, bei Bedarf auch weitere bzw. der letzte (“LBel.”), wobei für die Angabe der letztgenannten dieselben allgemeinen Kriterien gelten, wie sie für die Belege der Inhalte erläutert wurden. Zu beachten ist jedoch hier, daß sich die Belege im Variantenblock stets auf die jeweilige Ausdrucksseite eines Lehnwortes beziehen, unabhängig davon, mit welchen Inhalten sie auftritt. Auch für die Varianten wird ihre Buchungsgeschichte skizziert, analog zur Buchungsgeschichte der Inhalte. Wurde ein Beleg bereits im Inhaltsteil verwendet und muß er hier wiederholt werden (z.B. weil er der erste Beleg einer Variante ist), so steht hier nur die Belegstelle, nicht aber ein zweites Mal das Zitat.

Noch ein Wort zum Verhältnis von Belegen und ihrer Qualifizierung als Erstbeleg im Inhaltsteil eines Eintragsteils einerseits und im Variantenteil andererseits. Im letztgenannten werden für die Varianten nur Belege anerkannt, welche eine gegebene Variante sicher als solche zu erkennen geben, d.h. wenn von der Schreibweise und der grammatischen Form (bei Genusvarianz) her klar ist, daß diese und keine der anderen Varianten vorliegt. Es ist daher möglich, daß ein Erstbeleg aus dem Inhaltsteil nicht noch einmal als frühester Beleg für eine Variante genannt wird. In diesem Fall ist im vorliegenden frühesten Beleg für einen Inhalt nicht zu klären, welche von mehreren Ausdrucksvarianten gegeben ist.



[1] Vgl. Abschnitt 9.


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Stand: 09.09.2010