Die Kernbestimmungen für Schwerbehinderte haben sich seit der 1. Auflage 2003 (BA 5/03) nicht geändert, wohl aber einige Gesetze des SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe), die jetzt ergänzt wurden. Einige neue Bezeichnungen wie "Agentur für Arbeit" und "Integrationsamt" werden jetzt verwendet oder präzisiert. Das Adressenverzeichnis enthält zusätzlich Fax-, E-Mail-Angaben und Homepages der Ämter, das Register wurde genauer. Die bewährte übersichtliche Anordnung mit den Randmarkierungen ist geblieben. Obwohl viele Kapitel identisch mit denen der Vorauflage sind, sollte man die 1. Auflage doch ersetzen. Als Ratgeber und Handbuch weiterhin 1. Wahl. (1 A)