Die Fakultäten der Universität Oldenburg zeichnen mit der Ehrendoktorwürde Persönlichkeiten aus, die sowohl wissenschaftlich Herausragendes geleistet haben, als auch mit der Entwicklung des Faches an der Universität oder mit ihr insgesamt auf besondere Weise verbunden waren. Auf den Ehrenpromovenden dieser Universitätsrede treffen beide Bedingungen in besonderer Weise zu: Die Fakultät II "Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften" würdigt mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde and Prof. Dr. Jürgen Helle, Landgerichtspräsident a. D., nicht nur seine herausragenden wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet des Schutzes des Persönlichkeitsrechts, sondern auch sein zehnjähriges Engagement in der Lehre an der Universität. Nach der Begrüungsrede des Dekans, Prof. Dr. Hans-Michael Trautwein, geht Prof. Dr. Götz Frank in seiner Laudatio auf beide Felder und auf die auergewöhnlich beeindruckende Persönlichkeit von Helle ein. Der so Geehrte nutzt seine Dankesrede für einen Kurzvortrag über Rechtsfragen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts, die mit dem in allen Medien expandierenden Personen-Merchandising und der zunehmenden Ubiquität an Bedeutung gewinnen werden. <dt.>